Museum für das Fürstentum Lüneburg
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Objekt des Monats August 2002: Wandteppich mit Darstellung des salomonischen Urteils

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Wandteppich mit Darstellung des salomonischen Urteils

Wandbehänge haben in der Wohnkultur eine lange Tradition. Im 16. Jahrhundert wurde es in Lüneburg bei vermögenden Haushalten üblich, besonders repräsentative Bildteppiche zum Schmuck der Innenräume herstellen zu lassen. Die Arbeiten wurden teilweise von zugezogenen Kunsthandwerkern aus Flandern, dem europäischen Zentrum der Tapisserieanfertigung, in eigenen Werkstätten ausgeführt.

Das Museum besitzt ein besonders prächtiges Stück aus dieser Produktionsphase. Es ist mehr als 3 Meter hoch und mehr als 2 Meter breit. Eine reiche Bordüre mit Blättern, Blüten und Früchten rahmt das eigentliche Bildfeld. Dem Rahmen eingefügt sind unten links eine Abbildung des Moses mit den Gesetzestafeln, gegenüber eine Allegorie der Gerechtigkeit (lustitia mit Schwert und Waage) sowie am oberen und unteren Rand Darstellungen der Ceres, der römischen Göttin der Früchte.

Das Bildfeld ist in der Weise aufgeteilt, daß die beiden oberen Drittel die annähernd quadratische Hauptfläche bilden und sich das untere Drittel durch eine senkrechte Teilung in zwei kleinere, wiederum quadratische Flächen gliedert. Diese formale Gestaltung ist typisch für eine bestimmte Entwicklungsstufe der Lüneburger Teppichherstellung. Im vorliegenden Fall zeigt das Hauptfeld eine bildliche Wiedergabe des Urteils Salomonis. Darunter erscheinen zwei Lüneburger Patrizierwappen, vom Betrachter aus links Gloede, rechts Brömse.

Objekt des Monats August 2002: Wandteppich mit Darstellung des salomonischen Urteils
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Das Urteil Salomonis ist ein beliebtes Thema in allen Epochen der europäischen Kunst. Basierend auf biblischen Erzählungen wird die sprichwörtliche Weisheit des König Salomo verbildlicht, durchaus mit lehrhaften Absichten. Die Geschichte ist populär. Salomo als Richter wird aufgefordert, in einem Streit zwischen zwei Frauen zu entscheiden. Beide haben zur gleichen Zeit ein Kind zur Welt gebracht, eines der Kinder jedoch stirbt, und beide Frauen behaupten, das überlebende Kind sei ihres.

Als Schlichtungsversuche des Königs scheitern, ergeht sein Schiedsspruch dahingehend, das Kind zu zerteilen, um beiden Frauen gerecht zu werden. In dieser Entscheidung offenbart sich die Weisheit des Königs. Da er weiß, daß die leibliche Mutter eine Zerteilung und damit Tötung des Kindes um jeden Preis verhindern würde, braucht er nur die Reaktion der beiden Frauen auf sein Urteil abzuwarten und kann dann zum endgültigen Urteil kommen. Der Teppich zeigt die dramatische Zuspitzung der Ereignisse. Salomo, in römischer Rüstung, thront in der Mitte, an seiner Seite steht ein Krieber, das Kind in der Hand, das Schwert zum Schlag erhoben.

Die Wappen Gloede und Brömse verweisen auf ein patrizisches Ehepaar. Vermutlich 1545 heiratete Hieronymus Gloede Katharina Brömse. 1560 ließen sie ihr Wohnhaus Am Markt1 umgestalten. Daran erinnert bis heute eine an der Giebelwand angebrachte datierte Wappentafel. Beide Jahreszahlen bieten einen Hinweis auf die Datierung des Teppichs. Er könnte aus Anlaß der Vermählung entstanden sein, aber auch ein nach Beendigung der Baumaßnahmen neu erworbenes Ausstattungsstück gebildet haben. Was vielleicht wahrscheinlicher ist.

Der Teppich ist in Gemeinschaft mit vielen anderen Exponaten Beispiel für die hohe Wohnkultur in den vermögenden Haushalten Lüneburgs zur Zeit der Renaissance.




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