Friesplatte eines Kamins, um 1575
|
Die aus Sandstein gefertigte Platte ist 52 cm hoch und 191 cm breit. Mit anderen, nicht zugehörigen Teilen ist sie im Museum zu einer nachgestellten Kamineinfassung der Renaissancezeit montiert. Die Platte besitzt eine mehrfach profilierte Sockelzone, über der eine Bildfläche liegt.
Die als Relief ausgeführte Darstellung zeigt im Vordergrund einen breit gelagerten, durch eine Balustrade abgeschlossenen Altan, dahinter eine Ansicht der Stadt Lüneburg von Norden, links begrenzt durch die St. Johanniskirche, rechts durch den Kalkberg.
|
Bild vergrößern
|
Allegorische Figuren beleben die Szene und stellen Symbolgehalte her. In der Mitte des Altans sitzt, dem Betrachter zugewandt, eine mit der Beischrift "RESPVBLICA" versehene Frauengestalt, in ihrem Schoß eine andere, als "PAX" bezeichnete weibliche Figur haltend. Darüber erscheinen in den Wolken Gottvater sowie die Taube, Symbol des Heiligen Geistes.
Auf der linken und rechten Seite des Altans thronen wiederum allegorische Frauenfiguren, links "JUSTITIA" mit den Attributen Schwert und Waage, rechts "CONCORDIA" mit Bienenkorb und einem kreisrunden Sammelgefäß. Oberhalb dieser beiden Figuren sind Engel zu sehen, die Posaune blasen. Von den Instrumenten hängen Banner herab, die links das Wappen des Fürstentums Lüneburg zeigen, rechts das Stadtwappen. An den äußeren Rändern ist die Platte durch große, in Arkaden gesetzte Wappendarstellungen begrenzt. Vom Betrachter aus links erscheint das Wappen der Patrizierfamilie Töbing, rechts das der Familie Garlop.
Im Museum für Kunst und Gewerbe in Hamburg wird ein Gegenstück zu dieser Friesplatte verwahrt. Das Motiv der Bilddarstellung ist bei beiden Platten identisch, ebenso der formale Aufbau mit zwei begleitenden Wappen. Das Hamburger Stück besitzt jedoch zusätzlich eine Inschrift, mit der die Allegorien erläutert werden. Es handelt sich um ein lateinisches Distichon folgenden Wortlauts: "Publica res felix, cuius concordia laevam, Jus dextram stipat, pax fovet alma sinum". "Glücklich ist das Gemeinwesen, dessen linker Hand sich die Eintracht, dessen rechter sich die Gerechtigkeit zugesellt, und in dessen Schoß der nährende Friede ruht." Es handelt sich also um eine Allegorie des glücklichen Stadtregiments, das, wie hinzuzufügen ist, nach protestantisch-lutherischem Verständnis unter göttlicher Obhut stehen soll. Das lateinische Gedicht lehnt sich an Inhalte des 85. Psalms an.
Die Darstellungen beider Friesplatten stehen in enger Beziehung zu einem Gemälde, das Daniel Frese 1578 zur Ausstattung der Großen Ratsstube im Lüneburger Rathaus geschaffen hat. Frese malte das Bild nach einem älteren Holzschnitt des Meisters "MS" mit einer Ansicht der Stadt Nürnberg. Ob sich die Bildhauerarbeit der Platten an Freses Gemälde orientiert oder ebenfalls unmittelbar auf den Holzschnitt zurückgeht, läßt sich nicht entscheiden. Das Hamburger Exemplar stammt aus dem Hause Grapengießerstraße 45. Die Wappen sind Heinrich von Witzendorff (1551 - 1617) und Elisabeth Töbing (1558 - 1586) zuzuordnen, die 1574 die Ehe eingingen. Witzendorff war seit 1594 Bürgermeister. Zu seinem Andenken wurde eine Sterbemedaille geprägt (Objekt des Monats November 2003). Die Wappen der Lüneburger Platte verweisen auf Leonhard Töbing (1529 - 1591) und Anna Garlop (1553 - 1599), die 1572 heirateten. Auch Töbing war - seit 1566 - Bürgermeister. Er wohnte im Hause Große Bäckerstraße 10, so daß eine Herkunft der Platte von dort vermutet werden darf.
Beide Platten und Freses Gemälde entstanden zu einer Zeit, die für Lüneburg durch hohe Standards in Bildung und Kultur gekennzeichnet ist. In beiden Bereichen entfaltete insbesondere das Patriziat eindrucksvolle Aktivitäten, was sich noch heute in den reichen Hinterlassenschaften jener Epoche widerspiegelt. Formale und inhaltliche Gestaltung der Friesplatten dokumentieren Bildungsstand und Selbstbewußtsein des Patriziats. Die motivische Identität bildlicher Wiedergaben auf Ausstattungsstücken, die einerseits für das Rathaus, also für den öffentlichen Raum, andererseits für das private Umfeld hergestellt wurden, zeigt sehr deutlich, wie eng beide Bereiche im Verständnis des Patriziats miteinander verzahnt waren. Besondere Bedeutung erhält dieser Umstand dadurch, daß es zwei Ratsmitglieder bzw. Bürgermeister waren, die das Motiv des glücklichen Stadtregiments - gewissermaßen zur ständigen Ermahnung - zur Ausschmückung ihrer Privaträume übernahmen. Das geschah möglicherweise im Zusammenhang mit den Eheschließungen 1572 und 1574, woraus sich annähernd eine Datierung ergibt.
Dr. Eckhard Michael
|
|
|