Haushalt 2002 ohne Auflagen genehmigt

 
Bezirksregierung honoriert erfolgreiche Haushaltskonsolidierung des Landkreises

Lkr. Lüneburg. Die Bezirksregierung Lüneburg hat den Haushalt des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2002 trotz des ausgewiesenen Fehlbedarfs von 67.059.800 EUR (Einnahmen: 137.588.200 = + 7,1 % / Ausgaben: 204.648. 000 = + 10,2 %) ohne Auflagen oder Bedingungen genehmigt. Landrat Franz Fietz: "Ich freue mich sehr über diese zügige Entscheidung der Bezirksregierung Lüneburg.

Unser "Finanzmanager" Jürgen Wiegert hat hervorragende Arbeit geleistet. In der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung vom 14.05. 2002 wird seine Analyse im Vorbericht zum Haushaltsplan und die Leistungen des Landkreises im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ausdrücklich anerkannt." Die Finanzlage des Landkreises Lüneburg hat sich jedoch gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert.
Dieser Entwicklung ist der Landkreis durch eine Ergänzung des vorhandenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2000 bereits entgegengetreten. Dadurch werden noch im Haushaltsjahr 2002 Verbesserungen in Höhe von ca. 1,8 Mio. EUR erwartet.

Der Hebesatz der Kreisumlage liegt bei 54,5 % und ist trotz der finanziellen Situation des Landkreises seit 1996 nicht angehoben worden. Bei gleichem Hebesatz kommt es gegenüber 2001 (54.565.000 EUR) 2002 (53.900.000 EUR /Ansatz) zu Mindereinnahmen in Höhe von 665.000 EUR, gleichzeitig gehen auch die Einnahmen aus den Finanzausgleichszahlungen des Landes zurück.
Von der Bezirksregierung werden die Bemühungen des Landkreises zur Haushaltskonsolidierung weiterhin positiv gesehen. Die beschlossenen Maßnahmen der Kreisverwaltung reichen jedoch nicht aus, um mittelfristig wieder zu einem Haushaltsausgleich zu kommen.               -fr-


Finanzieller "Klotz" am Konzept des Landkreises

Kostenexplosion der Sozial- und Jugendhilfe in der Stadt Lüneburg
Lüneburg. Die Bezirksregierung bringt es in ihrem Prüfungsbericht auf den Punkt.
"Maßgeblich für diese Negativentwicklung sind die stark angestiegenen Erstattungen an die Stadt Lüneburg für Sozial- und Jugendhilfeaufwendungen." Die Sozialhilfekosten belaufen sich 2002 im Landkreis auf 9.516.800 EUR = + 4,3 %, die Erstattungen an die Stadt auf 23.042.000 EUR. Im Bereich der Jugendhilfe liegen die Aufwendungen für 2002 beim Landkreis bei 7.184.400 EUR = - 3,3 %, die Erstattungen an die Stadt Lüneburg bei 13.500.000 EUR = + 22,2 %.

Gegenüber dem Haushaltsjahr 2001 (46.300.339 EUR) ist 2002 (53.243.200 EUR) eine Steigerung der Gesamtkosten von 6.942.861 EUR, somit rund 15 % eingetreten.
Diese immense Kostensteigerung ist die Hauptursache für die drastische Zuspitzung der Finanzsituation des Landkreises Lüneburg. Die Kostensteigerungen sind jedoch fast ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Stadt Lüneburg angefallen.
Selbst die bisherigen, nicht unerheblichen Konsolidierungserfolge des Landkreises können diese Kostenexplosion nicht annähernd kompensieren. Im Kreistag wurde daraufhin der ursprünglich einkalkulierte Jugendhilfeerstattungsbetrag "versuchsweise" von 15,3 Mio. EUR auf 13,5 Mio. EUR eingefroren, um endlich die notwendige Kostenkontrolle im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bei der Stadt Lüneburg durchzusetzen.


Keine Kostenkontrolle und Qualitätssicherung durch Finanzvertrag

Stadt und Landkreis Lüneburg haben im "Lüneburg-Vertrag" keine rechtliche Handhabe, den drastischen Anstieg der Jugendhilfekosten in der Stadt Lüneburg zu kontrollieren.
Durch die 1995 zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg geschlossene Vereinbarung , dem Finanzvertrag (Laufzeit 01.01. 1996-31.12. 2003), wurde die Stadt Lüneburg den anderen Gemeinden des Landkreises, u.a. bei der Kreisumlage gleichgestellt. 1999 wurde ein neuer Finanzvertrag ausgehandelt und mit einer Laufzeit vom 01.01. 2000-31.12. 2009 geschlossen.

Danach nimmt die Stadt weiterhin die Aufgaben der Sozialhilfe wahr und ist örtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Bis heute haben sich jedoch aus diesem Finanzvertrag erhebliche Belastungen für den Landkreis ergeben.
Der hoch verschuldete Landkreis Lüneburg kann seit 1995 seinen Haushalt nicht mehr ausgleichen. Trotz des eigenen erfolgreichen Haushaltskonsolidierungskonzeptes (§ 84 Abs. 3 NGO, § 65 NLO) seit 2000, kommt 2002 der schwerwiegendste Kostenfaktor durch die Stadt Lüneburg hinzu.

Der explosionsartige Anstieg der Jugendhilfekosten erstickt jegliche Sparbemühungen im Keim und hinterläßt ein Riesenloch im Kreisetat. Die Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis, der sogenannte "Lüneburg-Vertrag", ein 1999 im "Harmoniebedürfnis" von Stadt und Landkreis noch einmal ausgehandelter, bis 2009 gültiger Finanzvertrag, zeigt seine Tücken.

So gibt es in den Protokollnotizen zu den Zweckausgaben im Sinne...zu §3/2. den "Vermerk": Landkreis und Stadt Lüneburg werden durch regelmäßige Abstimmungsgespräche für einheitliche Bewilligungskriterien bei der Gewährung von Jugendhilfeleistungen Sorge tragen.

Auch bei der vertragsmäßigen Erstattung der Zweckausgaben der Sozialhilfe, Protokollnotizen zu §2 /4., gibt es wie bei der Jugendhilfe zu §3/1.,2., weder einheitliche Bewilligungskriterien oder Kontrollvereinbarungen, noch eine Verpflichtung der "Rechnungslegung"!
Auch im Kreistag treffen die ungünstigen Vertragsbedingungen des "Lüneburg-Vertrags" nicht auf allgemeine Zustimmung
Von der weit über dem Landesdurchschnitt liegenden Steigerungsrate war selbst Landrat Franz Fietz überrascht worden, ohne diese jedoch überprüfen zu können.

Auch die Stadt Lüneburg wurde von dieser Kostenhöhe überrascht, kann aber laut Vertrag ohne Nachweis einer Kostenkontrolle oder Qualitätssicherung ihre Aufwendungen in Rechnung stellen.
Während die F.D.P im Kreistag auch den kostspieligen 2. Arbeitsmarkt kritisiert (Arbeit statt Sozialhilfe §19 BSHG, z.B. Prestigeobjekte der Stadt, wie die Wasserturmsanierung ) und die Avacon- Aktien (Wert: 10 Mio. EUR) zwecks Schuldenregulierung veräußern will, macht die Mehrheitsfraktion von CDU/Unabhängige und Bündnis 90 die GRÜNEN erstmalig den Versuch, die Jugendhilfekosten der Stadt als Budget in Höhe von 13.500.000 EUR in den Haushalt 2002 einzustellen, um gegebenenfalls 1.800.000 EUR einsparen zu können.

Dazu soll gemeinsam mit der Stadt Lüneburg geprüft werden, wo man möglicherweise bei der Jugendhilfe Einsparmöglichkeiten "verschenkt" oder wie Synergie-Effekte, z.B. durch Zusammenlegung der Ämter, Sozialraumorientierung, etc., genutzt werden können.
Jetzt hat die Stadt Lüneburg hinsichtlich des "Dilemmas" konkrete Kontrollmaßnahmen im Bereich Jugend- und Sozialhilfe eingeleitet, um auch von sich aus zu einer Reduzierung dieses "Ausgabenblocks" beizutragen. Sollten sich dennoch die Verhältnisse "im Rahmen der Möglichkeiten" nicht erkennbar ändern, ist eine Überprüfung des "Lüneburgvertrages" vorgesehen.

Grundlage einer Überprüfung der Vereinbarung ist der § 9, der den Vertragsparteien die Möglichkeit eröffnet, bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse eine Anpassung des Vertrages nach dem Grundsatz des Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu verlangen.
Unabhängig davon könnten "Synergie- und Spar- effekte", wie z.B. Zusammenlegung der Sozial-und Jugendämter oder eine angemessene Kostenbeteiligung durch die Stadt Lüneburg, endlich zur Kostenkontrolle und besseren Qualitätssicherung in der Jugend- und der Sozialhilfe beitragen.
30.05.2002

 
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