Das angestrebte Biosphärenreservat im Elbetal" hat u.a.den
Schwerpunkt der Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebens-, Arbeits-,
Wirtschafts- und Erholungsraum des Menschen. Es unterscheidet sich damit
deutlich vom Nationalpark und bietet einen einmaligen Standortvorteil
für die ganze Region.
Das Umweltministerium hat sich frühzeitig um die Einbeziehung aller Interessengruppen
bemüht und seit Juni 2000 laufen die Gespräche mit der Landwirtschaftskammer,
IHK und Handwerkskammer. Durch den offenen, kooperativen Dialog und die
Zusammenarbeit der Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg nimmt die
gesetzliche Verankerung des Biosphärenreservats allmählich konkrete Formen
an.
Die notwendigen Einschränkungen durch den Vertragsnaturschutz lassen sich
in diesem Gebiet mit einer ökölogisch-verträglichen Nutzung durch Landwirtschaft,
Wirtschaft und Tourismus vereinbaren. In einem Europa der Regionen hat
ein klar definiertes, auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes und mit einem
schlüssigen Konzept ausgestattetes Biosphärenreservat erheblich mehr Chancen
auf Fördermittel, als in seiner jetzigen Form.
Als EU Förderprogramm für den ländlichen Raum gibt es das Gesamtpaket
der Niedersächsischen Agrarförderung "PROLAND" mit dem "Kooperationsprogramm
Dauergrünland". Hierbei geht es um freiwillig eingegangene Nutzungseinschränkungen,
wofür ein Ausgleich (nach Grad der Erschwernis und Anzahl der Auflagen)
gezahlt wird. Das Biosphärenreservat ist in drei Teile aufgegliedert.
Gebietsteil A ist dem Wohnen und der wirtschaftlichen Entwicklung vorbehalten
und enthält vor allem Siedlungs-und Gewerbegebiete und die hierfür notwendigen
Entwicklungszonen. Gebietsteil B dient der Erhaltung des Elbetypischen
Landschaftscharakters, ist aber weiterhin auch land- und forstwirtschaftlich
nutzbar. Gebietsteil C umfasst die Flächen, die dem Schutzstatus von Naturschutzgebieten
entsprechen und den umfangreichsten Schutzvorschriften unterliegen.
Diese Schutzbestimmungen sind auch davon abhängig, wie die Flächen genutzt
werden und weiter genutzt werden sollen. Für Teile aller drei Gebiete,
die jeweils ein Drittel der Gesamtfläche ausmachen, gelten außerdem die
Vorschriften der europäischen FFH- und Vogelschutzrichtlinien. Geplantes
Biosphärenreservat im Elbetal
Fläche =
57.400 ha
Grünlandanteil =
17.000 ha (30 %)
Naturschutzgebiete NSG =
10.300 ha
Grünlandanteil in bestehenden Naturschutzgebieten = 5.000 ha (50 %)
Zur Zeit liegt weniger als ein Drittel des Grünlandes in Naturschutzgebieten.
Die sonstigen Flächen unterliegen keinen besonderen naturschutzrechtlichen
Bestimmungen, nur im Elbvorland ist bereits heute eine wasserrechtliche
Genehmigung für den Umbruch erforderlich. Derzeitig wirtschaften ca .120
Betriebe mit sehr unterschiedlichen Flächenanteilen ihrer Betriebsfläche
in den NSG.
Die gesetzlichen Anwendungsmöglichkeiten für die Naturschutzprogramme
werden sich noch erheblich verbessern, wenn auch das Elbvorland unter
Schutz gestellt ist. Die Schutzgebietsverwaltung in Hitzacker ist bestrebt
den Gefährdungen des Grünlandes entgegenzuwirken durch: -fachlich differenziertem,
den örtlichen Verhältnissen angepasstem Wirtschaften -effizienten Maßnahmen
bei der aufwendigen Grünlandbetreuung -landwirtschaftlich verträglichem
Regelungsniveau in den Schutzverordnungen, flexible Vertragsgestaltung
und Handhabung.
Beim derzeitigen Grünlandmanagement in den Naturschutzgebieten hat sich
eine kombinierte Anwendung der verschiedenen Instrumente bewährt, wie:
-Verpachtung landeseigener Flächen mit Nutzungsauflagen, -Schaffung eines
Grundschutzes durch die Schutzgebietsverordnung und Zahlung von Erschwernisausgleich,
-Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Grundschutzes durch Vertragsnaturschutz
auf Dauergrünland.
Bei den landeseigenen Flächen wird eine dauerhafte ökologisch - verträgliche
Bewirtschaftung angestrebt. Für die ca. 3500 ha Privatgrünland ist nach
bestehenden Schutzgebietsverordnungen im Elbetal überwiegend ein Grundschutz
verankert, um die langfristige Erhaltung des bestehenden Grünlandes zu
gewährleisten. Beim Grundschutz wird je nach Auflagenkatalog ein Erschwernisausgleich
von 60 bis 260 DM/ha/Jahr gezahlt.
(Im Jahr 2000 = 450.000 DM). Die seit 1998 angebotene Möglichkeit zum
Abschluss von fünfjährigen Bewirtschaftungsverträgen wurde bereits zu
30 % der möglichen Förderung von den Landwirten genutzt. Auffällig ist,
dass die Landwirte eher auflagenintensive und entsprechend höher bezahlte
Verträge eingehen. Bei diesen Verträgen, ca. 60 in den Landkreisen Lüneburg
und Lüchow-Dannenberg, die sich auf ein derzeitiges jährliches Volumen
von ca. 400.000 DM erstrecken, werden durchschnittlich mehr als 400 DM/
ha/Jahr gezahlt.
Interessant ist auch die Tatsache, dass etliche Landwirte weiterhin Anträge
auf Ausgleichszahlungen für die mit dem "Wegfall" des Nationalparks ebenfalls
"weggefallenen" Naturschutzgebiete gestellt haben. Zur "Überraschung"
der Antragssteller konnten diese natürlich nur abschlägig beschieden werden.
Auf den am 11.12. in Neuhaus und am 18.12.00 in Dannenberg stattgefundenen
Informationsveranstaltungen der IHK Lüneburg-Wolfsburg und der Handwerkskammer
Lüneburg- Stade wurde rund 2500 Mitgliedsunternehmen in dem betreffenden
Gebiet eingeladen, um noch Einwände und Änderungen vor der Verabschiedung
des Gesetzes vorbringen zu können.
Über 120 UnternehmerInnen nutzten diese Gelegenheit zum Gespräch. Auch
die Vertreter des Umweltministerium kündigten dabei an, dass durch das
Biosphärenreservat die Möglichkeiten zur Einwerbung von Fördermitteln
verbessert würden und appellierten gleichzeitig an die UnternehmerInnen,
das Biosphärenreservat vorrangig als Chance anzusehen.
Die hier vorhandenen Natur zeigt sich nicht als "Sperrgebiet", sondern
als offener Raum für menschennahes Naturerleben und auch als "Standortvorteil"
für förderungsfähige innovative und ökologisch - verträgliche Bewirtschaftung
unterschiedlichster Art!
Weitere Informationen und Einsichtnahme in das Kartenmaterial bei den
Landkreisen und Gemeinden, der IHK, Christina Arnold, Tel.:04131-742-174,
der Handwerkskammer, Frank Ahlborn, Tel.: 04131-712-103 oder bei der Schutzgebietsverwaltung
in Hitzacker, Tel.: 05662-9673-0. -fr- 28.12.2000 |