"Standortvorteil Biosphärenreservat"

 
Das angestrebte Biosphärenreservat im Elbetal" hat u.a.den Schwerpunkt der Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebens-, Arbeits-, Wirtschafts- und Erholungsraum des Menschen.
Es unterscheidet sich damit deutlich vom Nationalpark und bietet einen einmaligen Standortvorteil für die ganze Region.


Das Umweltministerium hat sich frühzeitig um die Einbeziehung aller Interessengruppen bemüht und seit Juni 2000 laufen die Gespräche mit der Landwirtschaftskammer, IHK und Handwerkskammer. Durch den offenen, kooperativen Dialog und die Zusammenarbeit der Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg nimmt die gesetzliche Verankerung des Biosphärenreservats allmählich konkrete Formen an.

Die notwendigen Einschränkungen durch den Vertragsnaturschutz lassen sich in diesem Gebiet mit einer ökölogisch-verträglichen Nutzung durch Landwirtschaft, Wirtschaft und Tourismus vereinbaren. In einem Europa der Regionen hat ein klar definiertes, auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes und mit einem schlüssigen Konzept ausgestattetes Biosphärenreservat erheblich mehr Chancen auf Fördermittel, als in seiner jetzigen Form.

Als EU Förderprogramm für den ländlichen Raum gibt es das Gesamtpaket der Niedersächsischen Agrarförderung "PROLAND" mit dem "Kooperationsprogramm Dauergrünland". Hierbei geht es um freiwillig eingegangene Nutzungseinschränkungen, wofür ein Ausgleich (nach Grad der Erschwernis und Anzahl der Auflagen) gezahlt wird. Das Biosphärenreservat ist in drei Teile aufgegliedert.

Gebietsteil A ist dem Wohnen und der wirtschaftlichen Entwicklung vorbehalten und enthält vor allem Siedlungs-und Gewerbegebiete und die hierfür notwendigen Entwicklungszonen. Gebietsteil B dient der Erhaltung des Elbetypischen Landschaftscharakters, ist aber weiterhin auch land- und forstwirtschaftlich nutzbar. Gebietsteil C umfasst die Flächen, die dem Schutzstatus von Naturschutzgebieten entsprechen und den umfangreichsten Schutzvorschriften unterliegen.

Diese Schutzbestimmungen sind auch davon abhängig, wie die Flächen genutzt werden und weiter genutzt werden sollen. Für Teile aller drei Gebiete, die jeweils ein Drittel der Gesamtfläche ausmachen, gelten außerdem die Vorschriften der europäischen FFH- und Vogelschutzrichtlinien.

Geplantes Biosphärenreservat im Elbetal
Fläche = 57.400 ha
Grünlandanteil = 17.000 ha (30 %)
Naturschutzgebiete NSG = 10.300 ha
Grünlandanteil in bestehenden Naturschutzgebieten = 5.000 ha (50 %)

Zur Zeit liegt weniger als ein Drittel des Grünlandes in Naturschutzgebieten. Die sonstigen Flächen unterliegen keinen besonderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen, nur im Elbvorland ist bereits heute eine wasserrechtliche Genehmigung für den Umbruch erforderlich. Derzeitig wirtschaften ca .120 Betriebe mit sehr unterschiedlichen Flächenanteilen ihrer Betriebsfläche in den NSG.

Die gesetzlichen Anwendungsmöglichkeiten für die Naturschutzprogramme werden sich noch erheblich verbessern, wenn auch das Elbvorland unter Schutz gestellt ist. Die Schutzgebietsverwaltung in Hitzacker ist bestrebt den Gefährdungen des Grünlandes entgegenzuwirken durch: -fachlich differenziertem, den örtlichen Verhältnissen angepasstem Wirtschaften -effizienten Maßnahmen bei der aufwendigen Grünlandbetreuung -landwirtschaftlich verträglichem Regelungsniveau in den Schutzverordnungen, flexible Vertragsgestaltung und Handhabung.

Beim derzeitigen Grünlandmanagement in den Naturschutzgebieten hat sich eine kombinierte Anwendung der verschiedenen Instrumente bewährt, wie: -Verpachtung landeseigener Flächen mit Nutzungsauflagen, -Schaffung eines Grundschutzes durch die Schutzgebietsverordnung und Zahlung von Erschwernisausgleich, -Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Grundschutzes durch Vertragsnaturschutz auf Dauergrünland.

Bei den landeseigenen Flächen wird eine dauerhafte ökologisch - verträgliche Bewirtschaftung angestrebt. Für die ca. 3500 ha Privatgrünland ist nach bestehenden Schutzgebietsverordnungen im Elbetal überwiegend ein Grundschutz verankert, um die langfristige Erhaltung des bestehenden Grünlandes zu gewährleisten. Beim Grundschutz wird je nach Auflagenkatalog ein Erschwernisausgleich von 60 bis 260 DM/ha/Jahr gezahlt.

(Im Jahr 2000 = 450.000 DM). Die seit 1998 angebotene Möglichkeit zum Abschluss von fünfjährigen Bewirtschaftungsverträgen wurde bereits zu 30 % der möglichen Förderung von den Landwirten genutzt. Auffällig ist, dass die Landwirte eher auflagenintensive und entsprechend höher bezahlte Verträge eingehen. Bei diesen Verträgen, ca. 60 in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg, die sich auf ein derzeitiges jährliches Volumen von ca. 400.000 DM erstrecken, werden durchschnittlich mehr als 400 DM/ ha/Jahr gezahlt.

Interessant ist auch die Tatsache, dass etliche Landwirte weiterhin Anträge auf Ausgleichszahlungen für die mit dem "Wegfall" des Nationalparks ebenfalls "weggefallenen" Naturschutzgebiete gestellt haben. Zur "Überraschung" der Antragssteller konnten diese natürlich nur abschlägig beschieden werden.

Auf den am 11.12. in Neuhaus und am 18.12.00 in Dannenberg stattgefundenen Informationsveranstaltungen der IHK Lüneburg-Wolfsburg und der Handwerkskammer Lüneburg- Stade wurde rund 2500 Mitgliedsunternehmen in dem betreffenden Gebiet eingeladen, um noch Einwände und Änderungen vor der Verabschiedung des Gesetzes vorbringen zu können.

Über 120 UnternehmerInnen nutzten diese Gelegenheit zum Gespräch. Auch die Vertreter des Umweltministerium kündigten dabei an, dass durch das Biosphärenreservat die Möglichkeiten zur Einwerbung von Fördermitteln verbessert würden und appellierten gleichzeitig an die UnternehmerInnen, das Biosphärenreservat vorrangig als Chance anzusehen.

Die hier vorhandenen Natur zeigt sich nicht als "Sperrgebiet", sondern als offener Raum für menschennahes Naturerleben und auch als "Standortvorteil" für förderungsfähige innovative und ökologisch - verträgliche Bewirtschaftung unterschiedlichster Art!

Weitere Informationen und Einsichtnahme in das Kartenmaterial
bei den Landkreisen und Gemeinden,
der IHK, Christina Arnold, Tel.:04131-742-174,
der Handwerkskammer, Frank Ahlborn, Tel.: 04131-712-103
oder bei der Schutzgebietsverwaltung in Hitzacker, Tel.: 05662-9673-0.
-fr-
28.12.2000

 
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