Contergan politisch kein Thema Ausschlussfrist abgelaufen |
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| Die Stiftung wurde 1971 per Gesetz gegründet und vom Bund und der Chemie-Grünenthal
mit insgesamt 420 Millionen Mark versehen. Zweck: Die Contergan-Betroffenen
überall auf der Welt wenigstens finanziell in der Regel mit einer monatlichen
Rente zu entschädigen. Auf die Freude, endlich den richtigen Ansprechpartner
gefunden zu haben, folgten für Herrn Al Ahmad und Frau Saad el Deen schnell
Enttäuschung und Unverständnis. Recht und Gesetz in Deutschland verbieten
es der Stiftung, Menschen wie Abdulmueen Al Ahmad zu entschädigen. Sie haben es versäumt, ihre Ansprüche rechtzeitig anzumelden. Denn 1982 hat der Bundestag eine Frist gesetzt: Gesetz und Ausführungsbestimmungen gelten nur noch, "wenn die Leistungen bis zum 31. Dezember 1983 bei der Stiftung geltend gemacht worden sind". "Die Grenze wurde gezogen, um den Fall Contergan zu beenden", erläutert Eduard Tack, Ministerialdirigent im zuständigen Bundesfamilienministerium und seit 1991 Vorsitzender des Stiftungsrates des "Hilfswerks für behinderte Kinder". |
![]() Abulmueen Al Ahmad an seinem Verkaufsstand in der Altstadt der syrischen Hauptstadt Damaskus. Foto: Aktion Mensch |
| Neun neue Anträge mit dem Verweis auf die Ausschlussfrist
unbearbeitet zurück. Ein Resultat dieser Grenzziehung ist zum Beispiel,
dass es keine verlässlichen Zahlen gibt, wieviele Contergan-Betroffene
noch auf Entschädigung warten. 1999 beispielsweise gingen bei der Stiftung
neun neue Anträge ein: Fünf aus Deutschland, zwei aus Syrien (darunter
Abdulmueen Al Ahmad) sowie je einer aus Brasilien und England. Die Zahl der Anträge sagt aber nichts über die Zahl der Betroffenen aus. Denn das "Hilfswerk für behinderte Kinder" prüft keinen Antrag, sondern schickt sie unter Verweis auf die Ausschlussfrist unbearbeitet zurück. "Die Frage, ob Ihre Behinderung auf thalidomidhaltige Präparate der Firma Chemie-Grünenthal zurückzuführen ist, wurde daher auch nicht weiter geprüft", so heißt es zum Beispiel unisono in Schreiben der Stiftung wie auch des Bundesfamilienministeriums an Herrn Al Ahmad. "Was nützt es, Anträge anzunehmen, wenn von vornherein klar ist, dass sie nicht bewilligt werden dürfen?", fragt Ministerialdirigent Tack. Da sei es ehrlicher, den Menschen unangenehme Wahrheiten sofort klar zu machen. Dem entsprechend können die Zahlen der "Altfälle" nur geschätzt werden. Tack geht von "unter zehn weltweit" aus. Dagegen weiß Margit Hudelmaier, Vorsitzende des "Bundesverbandes Contergangeschädigter - Hilfswerk vorgeburtlich Geschädigter", aus ihrer Arbeit, dass es "allein in Deutschland noch 25 Altfälle gibt". Und im Gegensatz zu den Volksvertretern ist für sie der "Fall Contergan" auch 40 Jahre danach nicht abgeschlossen. "Die Betroffenen erfahren doch oft erst am Sterbebett der Mutter, dass sie Contergangeschädigte sind", erläutert sie, warum einige erst heute ihren Antrag einreichen können. "Kind, jetzt muss ich es dir sagen", begann eine Mutter ihre Lebensbeichte: Der Vater starb bei einem Skiunfall, die schwer geschockte, schwangere Mutter nahm Contergan. "Die Mütter tragen bis heute schwere Schuldgefühle mit sich", weiß Hudelmaier. Manche bewahren bis heute das Contergan-Rezept im Wäscheschrank auf, finden aber nicht den Mut, mit ihren Kindern zu sprechen. Denn viele haben die Atmosphäre der 60-er Jahre noch allzu gut im Gedächtnis - eine Zeit, in der sich zum Beispiel die Mutter des conganbetroffenen Starbariton Thomas Quasthoff mehr als einmal die Frage gefallen lassen musste: "Ihr Sohn, der wurde wohl im Suff gezeugt?" Eine Lösung der "Altfälle" hält Ministerialdirigent Tack für unmöglich. "Bei der derzeitigen Haushaltslage macht keiner dieses finanzielle Fass auf. Das Stiftungsvermögen ist aufgebraucht." Das stimmt im wahrsten Sinne des Wortes nur zum Teil. Denn die Stiftung ist in zwei Teile gegliedert: Den für die Renten, der wirklich pleite ist, und einen zweiten zur Förderung von Institutionen und Einrichtungen, die sich für Conterganbetroffene einsetzen. Allein 2001 sind dafür rund 12 Millionen Mark eingeplant - aus Zinsen des Vermögens dieser zweiten Teilstiftung. Das Geld für die Renten kommt dagegen aus der Bundeskasse - 2001 rund 26,3 Millionen Mark für 2872 Leistungsberechtigte - davon 211 im Ausland. "Als die Stiftung gegründet wurde, hat doch niemand gedacht, dass wir so alt werden", erklärt Margit Hudelmaier. Das Geld "reicht dicke, die armen Würstchen bis zum Schluss zu versorgen", hätten die Politiker bei der Konstruktion der Stiftung geglaubt und das Kapital des Rententeils aufgezehrt. Konsequenz: Der Bundestagsbeschluss von 1982, "den Fall Contergan zu beenden" (Tack), war die logische, für einige Betroffene aber brutale Folge einer politischen Fehleinschätzung. Ministerialdirigent Tack geht sogar davon aus, dass den Abgeordneten damals klar gewesen sein muss, dass es zu "Gerechtigkeitslücken und tragischen Einzelschicksalen" kommen konnte. Vor diesem Hintergrund ist sich Margit Hudelmaier sicher, dass auch nur die Politik eine Lösung für die "Altfälle" finden kann. "Wir versuchen seit langem, die Ausschlussfrist durch politische Gespräche zu kippen." Bislang ohne Erfolg. "Familienministerin Bergmann war sehr betroffen", berichtet Hudelmaier von jüngsten Besuchen in Berlin. Doch obwohl die fraglichen Jahresrenten von unter 10.000 Mark pro "Altfall" sicher nicht den Bundeshaushalt sprengen würden, hält Hudelmaier eine Lösung für unwahrscheinlich. "Contergan ist derzeit kein Thema." Das stimmt. In regelmäßigen Abständen - vor allem, wenn Bürger Eingaben machen - beschäftigen sich der Petitionsausschuss des Bundestages, der Behindertenbeauftragte oder einzelne Abgeordnete zwar mit dem Thema "Altfälle Contergan". Doch alle Antworten stammen stets aus dem rhetorischen Fundus des Familienministeriums: Der Antrag werde nicht geprüft, da die Frist überschritten sei. Niemand von uns hat sich sein Schicksal ausgesucht. Diesen Umgang mit möglichen Betroffenen findet Margit Hudelmaier unfair. "Niemand von uns hat sich sein Schicksal ausgesucht", sagt sie und sieht die Betroffenen von der Politik ge-täuscht. "Und niemand von uns hätte 1971 dem Stiftungsgesetz zugestimmt, wenn diese Ausschlussfrist absehbar gewesen wäre." Mussten die federführenden Politiker 1971 mit den Eltern der Betroffenen noch hart handeln, damit diese dem Stiftungsgesetz zustimmten und zugleich ihre Ansprüche gegen Grünenthal aufgaben, hatten die Betroffenen bei der Gesetzesänderung 1982 kein Mitspracherecht. Und dass die Politik etwas bewegen kann, zeigt die deutsche Wiedervereinigung. Der Einigungsvertrag eröffnete Betroffenen aus den neuen Bundesländern die Möglichkeit, Ansprüche bis Ende 1993 geltend zu machen. "Dabei ist Contergan kaum in die DDR geliefert worden", so Hudelmaier. Viel wichtiger seien die Märkte in Osteuropa, Vorderasien und Brasilien gewesen. Aber die wurden 1991 nicht berücksichtigt. Der Gang vors Gericht Bleibt "Grünenthals vergessenen Kindern" als letztes Mittel der Gang vors Gericht: "Alle Versuche sind bislang daran gescheitert, dass die Betroffenen nicht den Mut und das Geld hatten, solch einen Rechtsstreit durch alle Instanzen durchzustehen", berichtet Hudelmaier. Ein Betroffener aus Tschechien habe es versucht, sei aber an einem Formfehler gescheitert. Aufgeben will ihr Verband nicht: "Wir warten nun auf das Bundesgleichstellungsgesetz mit einem Verbandsklagerecht. Als Verband kann man so einen Prozess durchstehen." Bis dahin wird für Abdulmueen Al Ahmad ein eigener Kiosk ein unerfüllbarer Traum bleiben. -amev- 17.05.2001 |
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