Widerstand gegen Windkraftanlagen
Bürger befürchten Gesundheitsschäden und Wertverlust für ihre Grundstücke

 
Lemgrabe. Statt mit Kohle oder Kernenergie soll der Strom im Versorgungsgebiet der E-Werk Dahlenburg AG künftig mit Windkraft erzeugt werden: insgesamt 21 Anlagen will das Stromversorgungsunternehmen im Bereich der Samtgemeinde Dahlenburg errichten, drei davon bei Boitze.

Doch es regt sich Widerstand, Bürger aus Neetzendorf, Ahndorf und Boitze fürchten negative Auswirkungen auf Gesundheit und Eigentum. Auf Einladung der Gemeinde Boitze stellte Rolf Bannehr, Vorstand des E-Werks, die Planungen bei einer Informationsveranstaltung im Gasthaus Böwe vor.


Einen Windpark wie diesen bei Mölln (Schleswig-Holstein), wo zwölf Anlagen enstehen, befürchten die Bürger aus Boitze und Neetzendorf auch in der Samtgemeinde Dahlenburg.
Ursprünglich seien bei Boitze vier Windräder geplant gewesen, erläuterte Bannehr. "Aber da gab es aus planungsrechtlicher Sicht Probleme. Wir haben daher zwei Standorte aufgegeben und einen neuen gefunden, so dass wir jetzt insgesamt drei Anlagen bauen werden." Drei Windkraftanlagen sind bei Tosterglope geplant, vier am Gut Horndorf. Bei Dahlem, wo sich bereits ein Windrad eines anderen Betreibers dreht, will das E-Werk zwei weitere Anlagen aufstellen lassen, außerdem vier im Raum Mücklingen / Nahrendorf und fünf im Bereich Barskamp - macht 21.

Die bei einer Nabenhöhe von 100 Metern und einem Rotordurchmesser von 80 Metern etwa 140 Meter hohen Windkraftanlagen würden in einem Abstand von mindestens 500 Metern zur Bebauung errichtet, erläutert Bannehr. "Zu der Bebauung in Neetzendorf besteht sogar ein Abstand von rund 600 Metern." Einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand gebe es aber nicht: "das sind Erfahrungswerte aufgrund der Schallbelastung."

Einen, wenn auch geringen, Einfluss der Windkraftanlagen auf die Natur sieht Burkhard Jäkel von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises: Es müsse geprüft werden, ob im Bereich der Anlage so genannte Rote-Liste-Arten vorkommen, ob Brut-, Rast- und Zugvögel beeinträchtigt würden.
Neben einem ornithologischen Gutachten habe sein Unternehmen ein freiwilliges Fledermausgutachten in Auftrag gegeben, ergänzt E-Werk-Vorstand Bannehr. "Ausserdem lassen wir ein Bodengutachten für die Statik, ein Schallimmissionsgutachten und ein Gutachten über den Schattenwurf der Flügel erstellen."
Der Schatten, den die Windkraftanlagen werfen, beunruhigt einige Anwohner besonders. Sie fürchten gesundheitliche Schäden durch den wandernden Schattenwurf. Bannehr präsentierte die Ergebnisse des Gutachtens, die etwa für Ahndorf eine Abschattung von täglich fünf Minuten, morgens zwischen 5 und 8 Uhr vorhersagen. Für Neetze beträgt die Schattendauer insgesamt zwei Minuten, nachmittags zwischen 14 und 16 Uhr, für Boitze acht Minuten zwischen 5 und 8 Uhr. Vorgeschrieben ist eine maximale tägliche Abschattung von 30 Minuten, bei längerer Abschattungsdauer müssten die Windkraftanlagen über eine entsprechende Regeleinheit abgeschaltet werden.

Nicht so einfach durch Abschaltung regeln lässt sich allerdings der Wertverlust, den einige Bürger für ihre Grundstücke befürchten. Eine Interessengruppe gegen die Windkraftanlagen hat sich bereits gebildet und will gegen die Planungen vorgehen. -aj-

24/04/2002
 
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