Internationaler Tag "NEIN zu Gewalt gegen Frauen"
am 25.11.2002

Wer schlägt muss gehen!
Männergewalt in der Familie ist keine Privatsache

Am gefährlichsten leben Frauen zuhause. Im sozialen Umfeld, in Ehe und Partnerschaft tragen Frauen das größte Risiko seelisch und körperlich misshandelt zu werden oder sogar - wie zur Zeit aus der Presse zu entnehmen ist - ums Leben zu kommen.


Welche Möglichkeiten bieten Platzverweis und Gewaltschutzgesetz?

Bisher wurde Gewalt des Partners weitgehend als Privatangelegenheit ohne öffentlichen Handlungsbedarf gesehen. Die Bundesregierung hat mit dem Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und der Verabschiedung des sog. Gewaltschutzgesetzes ("Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung") am 01.01. diesen Jahres deutliche Signale gesetzt. Gewalt in sozialen Nahraum gilt es als ein gesamtgesellschaftliches und strukturelles Problem zu bekämpfen.
Mit den neuen rechtlichen Regelungen sollen Frauen besser geschützt und ein gesellschaftliches Klima geschaffen werden, in dem Gewalt gegen Frauen geächtet wird. Kommt es zu Gewalttätigkeiten des Partners gibt es die Möglichkeit durch PolizeibeamtInnen den Täter aus der gemeinsamen Wohnung zu weisen. Diese Wegweisung (Platzverweis) wird in der Regel 7 Tage ausgesprochen.
Weitere Schutzmassnahmen, die im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes (GewSCHG) durchgesetzt werden können, sind z. B. Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an das Opfer bis zu 6 Monaten, Näherungsverbot, Betretungsverbot der Wohnung, der Schule der Kinder, des Arbeitsplatzes der betroffenen Frau oder auch Unterlassung von Kontaktaufnahme durch Telefon, Briefe o.ä.


BISS- Beratung und Intervention in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen hat in 6 Regionen Beratungs- und Interventionsstellen (sog. BISS-Stellen) als Modellprojekte eingerichtet, um die Frauen über die veränderten Möglichkeiten zu informieren und bei den individuellen Sicherheitsplanungen zu unterstützen. Frauen sollen dasrin unterstützt werden, die aus ihrer Sicht geeignete Form der Hilfe und des Schutzes zu wählen. Erste Erhebungen der niedersächsischen Bissstellen haben ergeben, dass 66% Kinder die Gewalt miterlebt haben bzw. selbst misshandelt wurden.


Kinder als Opfer von Gewalt

Seit Gewalt gegen Frauen im sozialen Nahraum als gesellschaftliches Problem stärker in Blickfeld genommen wurde, wird deutlich, dass Kinder häufig nicht nur durch das Erleben von Gewalt Schaden nehmen, sondern das sie selbst oft massiven seelischen und körperlichen Misshandlungen ausgesetzt sind. Die miterlebte Gewalt gegen die Mutter, ist immer auch Gewalt gegen Tochter und Sohn. Sie gefährdet die körperliche und seelische Gesundheit der Kinder sowie deren gesamte Entwicklung.


BISS - Beratungsstellen in der Region

Für eine umfassende Beratung der betroffenen Frauen nach einer Gewalttat in o.g. Situation stehen vor Ort in den Landkreisen Lüneburg, Uelzen und Lüchow-Dannenberg 3 Beraterinnen des sog. BISS- Projektes (=Beratung und Intervention für Frauen zum Gewaltschutzgesetz) zur Verfügung. Seit Einrichtung der BISS Beratungsstellen gab es 58 Wegweisungen.
Die Arbeit der Beratungsstellen umfasst die sozialrechtliche und psychosoziale Beratung. Ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt ist die Sicherheitsplanung zum Schutz der Frauen und Kinder. Die Beratung ist anonym und kostenfrei.
Die drei Beratungsstellen arbeiten eng zusammen. Die Landkreis übergreifende Vernetzung und die Öffentlichkeitsarbeit wird über das Koordinationsbüro in Uelzen organisiert.


Die BISS Beraterinnen und die Koordinatorin sind erreichbar unter: Koordinationsbüro : 0581-9712920
Beratungsstelle Lüneburg Tel. 04131-24 72 89


Für weitergehende Beratungen, Schutz und Hilfestellungen
ist das Frauenhaus in Lüneburg unter
Tel: 04131/61733 rund um die Uhr erreichbar.


19.11.02


 
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